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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung und –annahme Mit der Auftragserteilung an die Doris Lenzen, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Doris Lenzen regeln sich nach den folgenden Geschäftsbeziehungen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart werden.
Angebote, Preise und Vertragsabschluß Die Angebote von Doris Lenzen sind freibleibend und unverbindlich und die Doris Lenzen ist hieran vier Wochen gebunden, mit Ausnahme von Pauschalangeboten, die bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich sind. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beiderseits eine entsprechende schriftliche Vereinbarung unterzeichnet wird. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung wird eine Abschlagszahlung von 50% der Auftragssumme fällig. Bei einem Erstellungszeitraum von mehr als 3 Monaten, wird nach 3 Monaten eine weitere Abschlagszahlung von 25% der Auftragssumme fällig.
Bei Fremdleistungen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richtpreis / Richttermin und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
In den Leistungen ist ein kostenloser E-Mail-Support enthalten. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht im E-Mail-Support enthalten sind, so werden diese gesondert berechnet.
Gegenstand des Vertrages Internetpräsenzerstellung Die benannte Dienstleistung bezieht sich auf das Erstellen von Internetpräsenzen. Es handelt sich hier um die Bearbeitung und Gestaltung von im Internet veröffentlichten Informationen sowie unmittelbar damit zusammenhängende Dienste. Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot, welches auf der jeweils gültigen Preisliste basiert. Der Leistungsumfang wird vorher mit dem Auftraggeber ausgehandelt.
Die erstellte Webseite ist vom Kunden nach Benachrichtigung über die Fertigstellung sofort zu überprüfen. Dazu wird Doris Lenzen die Seite unter einer Deckadresse ins Internet stellen und den Kunden darüber informieren. Etwaige Mängel sind umgehend schriftlich mitzuteilen. Mängel oder Fehler werden nach Wahl von Doris Lenzen innerhalb einer Woche durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die von der Doris Lenzen gelieferte Webseite ändert oder in jeglicher Form umgestaltet. Gleiches gilt für Mängel, die durch Bedienungsfehler auftreten.
Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber sichert zu, dass er mit der Wahl des Namens seiner Domain (http://www.ihr-name.de/com/net ) keine Rechte Dritter verletzt. Alle für die Realisierung des Webauftrittes benötigten Daten werden Zeitgerecht vom Auftraggeber an Doris Lenzen übermittelt. Der Auftraggeber sichert zu, an allen gelieferten Artikeln, Grafiken, Zeichen etc. die vollen Rechte zu besitzen. Verantwortlich für den Inhalt der Webseiten ist allein der Kunde.
Doris Lenzen behält sich sämtliche Rechte an eigenen Ideen, Präsentationsinhalten, Design und weiteren Umsetzungen vor.
Doris Lenzen programmiert nach Vorgaben des Kunden und Entwicklung eines Konzepts die Präsentation nach den geltenden Internetstandards. Der Kunde erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten. Das Urheberrecht verbleibt bei Doris Lenzen. Eine Übertragung auf den Kunden ist gesondert schriftlich zu vereinbaren.
Referenzen, Eigenwerbung Doris Lenzen als Urheber der Website wird ausdrücklich im Impressum genannt und behält sich vor, auf der Startseite des Auftraggebers einen Link zu platzieren, welcher auf die Internetseite bzw. die Mailadresse der Doris Lenzen verweist. Dieser Link wird grundsätzlich in das Erscheinungsbild der Auftraggeberseite passen und diese nicht stören. Der Link kann aus einer Grafik oder auch aus Text bestehen. Eine Nicht-Erwähnung entgegen dieser Bestimmung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gilt als wesentlicher Vertragsbestandteil. Ebenso behält sich Doris Lenzen das Recht vor, die Internetseiten des Auftraggebers als Referenzadressen auf der Internetseite von Doris Lenzen darzustellen, außer es wird vertraglich etwas anderes festgehalten.
Eigentumsvorbehalt Die von Doris Lenzen gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Doris Lenzen. Beauftragt Doris Lenzen andere Unternehmen mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an ihre Kunden, so gilt der Eigentumsvorbehalt für die Lieferanten in gleicher Weise.
Sprache, Auflösung, Kompatibilität Sofern nicht explizit vereinbart, gilt der offerierte Angebotspreis für eine Webseite nur in deutscher Sprache. Die Umsetzung der Webseite in verschiedenen Sprachen ist möglich und wird nach Stundenansatz und nach Aufwand verrechnet.
Bildschirmauflösung Sofern nicht explizit vereinbart, gilt der offerierte Angebotspreis für eine Webseite für eine Bildschirmauflösung von 800 x 600 Pixel bzw. 1024 x 768 Pixel.
Die von Doris Lenzen erstellten Webseiten funktionieren mit den Browsern Microsoft Internet Explorer, ab Version 5. Die Kompatibilität mit älteren Versionen und anderen Browsern wird nicht garantiert.
Vertragslaufzeit – Kündigung
Der Vertrag über
die Erstellung von Webseiten ist geschlossen auf die Zeit der
Webseitenerstellung. Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Sollte die Kündigung
vom Auftraggeber erfolgen, so ist der Arbeitsaufwand bis zur Kündigung auf
Stundenbasis abzurechnen. Ist der Vertrag über die Erstellung des
Internetauftritts durch Erfüllung abgeschlossen, so wird Doris Lenzen einen
Pflegevertrag vorschlagen, die Wartung und Updates abdeckt. Die Vertragsdauer für die Konnektierung jeder einzelnen Domain einschließlich etwaiger Zusatzdienste ergibt sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien schriftlich zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ein Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von 15 Tagen beiderseits zum Monatsende gekündigt werden.
Im Fall der Vertragsabwicklung aufgrund ordentlicher Kündigung einer Partei wird der Vertrag anteilig nach der monatlichen Laufzeit, gerundet auf den vollen Monat, abgerechnet. Beide Parteien verzichten auf eine tagesgenaue Abrechnung nach Wochentagen. Es gilt der jeweils angebrochene Nutzungsmonat in der Berechnung als vollendeter Monat. Ausgenommen von dieser Abrechnungsart sind im Auftrag des Kunden registrierte Domains, die auf die Domain-Laufzeit der Registrierungsstelle berechnet werden.
Zahlungsbedingungen
Datensicherung
Die durch den Kunden bereitgestellten oder übermittelten Daten werden ausschließlich für den vertragsgemäßen Gebrauch verwendet. Die Weitergabe gespeicherten Daten an Dritte zu anderem als dem vertragsgemäßen Gebrauch wird ohne Einwilligung des Kunden ausgeschlossen. Die Weitergabe der Daten an Registrierungsstellen wie z. B. DENIC wird durch den Kunden im Rahmen der Auftragsabwicklung des Anbieters ausdrücklich genehmigt.
Hosting Störungen der Server-Leistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Netzstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. sind von uns nicht vertreten. Dauert die Behinderung länger als 2 Wochen, so ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Wird der Vertragspartner wegen Verletzung von Rechtsvorschriften in Anspruch genommen, so hat er uns unverzüglich zu informieren. Zur kostenpflichtigen Sperrung von Daten ist Doris Lenzen in jedem Fall berechtigt, wenn die vom Vertragspartner stammenden und auf unserem Server gespeicherten Daten eine die Rechte Dritter, Straf- oder Bußgeldvorschriften verletzenden Inhalt haben oder wenn die Entscheidung eines Gerichts dieses gebietet.
Eintragung in Suchmaschinen Die erstellten Webseiten werden in Absprache mit dem Auftraggeber mit entsprechenden Suchwörtern versehen. Ebenso werden die Seiten bei gesonderter Beauftragung in den gängigen nationalen und internationalen Suchmaschinen angemeldet. Dem Auftraggeber ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass keine Garantie besteht, dass die Seiten des Kunden von den Suchmaschinen gefunden und in einer bestimmten Form oder einer bestimmten Form oder einer Reihenfolge angezeigt werden. Vertragsgegenstand Kauf von HardwareGegenstand der Vereinbarung ist die im Auftragsformular bezeichnete Hardware sowie die zugehörige Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Der Begriff „Hardware“ schließt im Folgenden solche Programme mit ein. Soweit im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Hardwarekauf gesonderte Beratungsleistungen der Doris Lenzen in Anspruch genommen werden, erbringt Doris Lenzen diese Beratungsleistungen nur nach Maßgabe der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Beratungsleistung. Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen auf der erworbenen Hardware durch die Doris Lenzen sowie die Anleitung und Schulung von Bedienpersonal sind gesondert zu vereinbaren. Die Wartung der Hardware durch Doris Lenzen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Lieferzeit und Lieferung Doris Lenzen übergibt und übereignet die Hardware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Die Hardware wird zum vereinbarten Termin bei Doris Lenzen zur Abholung bereitgestellt.
Die Hardware wird dem Kunden auf Wunsch durch Übergabe an einen Lieferanten geliefert. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Hardware das Lieferwerk, das Lager der Doris Lenzen oder deren Geschäftslokal verlassen hat. Die Gefahrtragung bleibt hiervon unberührt.
Die Versendung erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.
Ist die von Doris Lenzen geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder nicht zu vertretende Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei Vorlieferanten der Doris Lenzen – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist Doris Lenzen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung unterrichtet wird. Doris Lenzen wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten.
Mängelansprüche Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zum vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht eignet. Bei unwesentlichen Abweichungen der Ware in Farbe, Form, Version und Qualität liegt kein Mangel vor.
Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung). Beschränkt sich der Mangel auf einen abgrenzbaren Bestandteil der Hardware, so beschränkt sich die Ersatzlieferung auf diesen Hardwarebestandteil.
Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Hardware angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.
Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist Doris Lenzen hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern Doris Lenzen den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.
Garantiezusagen bezüglich der Hardware – mit Ausnahme derer der Hersteller – lässt Doris Lenzen nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch die gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
Soweit über Hardwareprodukte selbständige Gewährleistungsverträge zwischen dem Kunden und dem Hersteller vereinbart werden, berühren diese das Verhältnis zwischen dem Kunden und Doris Lenzen nicht.
Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit der Ablieferung der Hardware beim Kunden.
Gegenüber Kaufleuten bleiben im Falle beiderseitigen Handelskaufes die Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.
Haftung Doris Lenzen haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist summenmäßig beschränkt auf das Dreifache des Bestellvolumens.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Doris Lenzen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Doris Lenzen nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherungen durchführt und dadurch sicherstellt, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Vergütung Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Kunde zahlt den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Hardware verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche der Doris Lenzen Eigentum der Doris Lenzen.
Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum der Doris Lenzen stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgange weiter zu veräußern, sofern dies seinem Handelsbetrieb entspricht. Der Kunde tritt Doris Lenzen bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die der Doris Lenzen nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Kunden gegen dessen Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und Doris Lenzen vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis der Doris Lenzen, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Doris Lenzen verpflichtet sich jedoch, die Forderung solange nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht Doris Lenzen der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und Doris Lenzen vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
Doris Lenzen verpflichtet sich, auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
Sofern Doris Lenzen Wechsel als Zahlungsmittel entgegennimmt, besteht der Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis fest steht, dass Doris Lenzen aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der abgetretenen Forderungen beim Kunden eingehende Wechsel werden hiermit an Doris Lenzen abgetreten indossiert. Der Kunde verwahrt die indossierten Wechsel für die Doris Lenzen.
Hardwarepflege und –wartung Soweit die Hersteller für die erworbenen Produkte Wartungs- und sonstige Serviceleistungen anbieten, vermittelt Doris Lenzen auf Nachfrage die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrages über die Wartung der erworbenen Hardware zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Serviceunternehmen des Herstellers. Der zwischen dem Kunden und diesem Unternehmen zustande gekommene Pflege- und Wartungsvertrag berechtigt und verpflichtet die Doris Lenzen nicht.
Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Doris Lenzen nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
Geschäftsbedingungen des Kunde oder Dritter Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsgegenstand, auch dann, wenn Doris Lenzen diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung oder Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sofern Schriftform vereinbart ist, genügen elektronische oder Textform dieser nicht.
Mitarbeiter der Doris Lenzen sind zum Abschluss/Änderung oder Aufhebung vertraglicher Vereinbarungen nicht berechtigt. Eine von den im Auftragsformular und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung kann Doris Lenzen daher nur gegen sich gelten lassen, wenn diese durch die gesetzlichen Vertreter der Doris Lenzen schriftlich bestätigt wurde.
Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN- Kaufrecht.
Datenschutz Der Autor nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns von höchster Bedeutung, weshalb die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes für uns eine Selbstverständlichkeit ist. Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Verwendung der Daten und unsere Datenschutzgrundsätze. Der Vertragspartner wird hiermit darauf hingewiesen, dass Doris Lenzen ihre Anschrift in maschineller Form und für Aufgaben (Internetauftritt), die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert. Ebenso verpflichtet sich Doris Lenzen alle übergebenen Kundendaten gemäß dem Datenschutzgesetz zu behandeln.
Datenschutzgrundsätze Unsere Kunden können jederzeit Mitteilung über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung erhalten. Ist uns eine Nutzung oder Übermittlung der Daten zu Werbezwecken gestattet worden, so kann dies jederzeit widerrufen werden und eine Mitteilung über etwaige weitere Empfänger angefordert werden. Des Weiteren werden Daten auf Wunsch berichtigt, gesperrt oder gelöscht.
Gerichtsstand, abweichende Bestimmungen und Änderungen Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters für Streitigkeiten mit gewerblichen Kunden. Dem Anbieter ist es vorbehalten, Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden gerichtlich geltend zu machen.
Dem Anbieter obliegt es, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden durch den Anbieter in geeigneter und üblicher Weise mitgeteilt. Die Frist des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung oder Bekanntgabe. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die geänderten AGB rechtswirksam.
Der Kunde verpflichtet sich, diese AGB in regelmäßigen und angemessenen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen durch Besuch der Online-Dienste des Anbieters zu überprüfen. Mit jeder Nutzung des Kundenbereichs der Internet-Seiten des Anbieters oder Abschluss eines Vertrages, an dem der Anbieter oder ein Beauftragter Vertragspartner ist und diese AGB einbezieht, erklärt sich der Kunde mit der jeweiligen gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Kontakt Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, Auskunfts- oder Änderungswünschen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kaarst, Juli 2008 |